Selbsthilfegruppe "Poliomyelitis" Jena

Scooterverbot in Bus und Bahn


 
 
 
 
E-Scooter Verbot im ÖPNV
Offener Brief an die
Behindertenbeauftragte der Bundesregierung
Verena Bentele

Sehr geehrte Frau Bentele,
 
vor einem Jahr hatte ich mich bereits wegen des Transportverbotes für E-Scooter im öffentlichen Nahverkehr mit der Bitte um Hilfe an Sie gewendet. Die Antwort aus Ihrem Büro lautete sinngemäß, dass wir uns etwas gedulden sollten, es wäre ein Zweitgutachten in Arbeit, das Klarheit bringen würde. Dieses ist seit Herbst 2015 fertig. Es fiel zu Gunsten der Scooterfahrer aus. Obwohl auch das Gerichtsverfahren des Oberlandesgerichtes Schleswig –Holstein zu Gunsten der Scooterfahrer ausfiel, will der VDV (Verband Deutscher Verkehrsbetriebe) noch ein weiteres Gutachten abwarten!

Die Nahverkehrsgesellschaften regieren seither in Gutsherrenmanier. Manche haben das Verbot in vollem Umfang zurückgesetzt und nehmen die Betroffenen wieder mit (z. B. Bremen, Kassel und Kiel), andere haben es gar nicht erst ausgesprochen (z.B. Berlin). Wieder andere sind restriktiv und nehmen gar keine Scooter mit (z.B. Erfurt und Dresden), andere, wie Jena, gehen einen Sonderweg. Die Betroffenen benötigen einen Behindertenausweis mit dem Kennzeichen G oder aG, sie müssen prüfen lassen, ob ihr Hilfsmittel den Anforderungen der Jenaer Nahverkehrsgesellschaft entspricht und sie müssen beweisen, dass sie innerhalb von 15 Sekunden in die Straßenbahn einfahren, ihren Scooter sicher positionieren, davon absteigen und sich auf einen normalen Sitzplatz setzen können! Das klingt wie ein böser Witz, ist aber leider die Wahrheit.

Diejenigen, die das Hilfsmittel am dringendsten benötigen, sind somit vom Transport ausgeschlossen, weil sie nicht selbst aufstehen und zu einem Sitzplatz laufen können! Die genannten Anforderungen und Tests der Jenaer Verkehrsbetriebe sind übrigens ausschließlich für den Transport in der Straßenbahn ausgelegt. Der Transport in den Bussen des Jenaer Nahverkehrs bleibt nach wie vor absolut ausgeschlossen, obwohl die beiden umfangreichen und sicher auch teuren Gutachten ausschließlich den Transport in Bussen zum Thema haben! Natürlich stellt sich jedem denkenden Menschen auch die Frage, sind E-Scooter in Bremen und Berlin weniger gefährlich als in Thüringen?

Ich komme mir vor wie in Absurdistan wenn ich lese, dass die KGV (Kasseler Verkehrsgesellschaft AG) nach neuerlicher Prüfung entschieden hat, dass das Gefährdungspotential sowohl für Nutzer von E-Scootern als auch für Fahrgäste als sehr gering bewertet wird. Daraufhin werden in Kassel E-Scooter in Bussen und Straßenbahnen wieder mitgenommen. Im gleichen Atemzug verfolgt rund 100 km weiter östlich der Verkehrsverbund Mittelthüringen eine Linie, die an Härte nicht zu überbieten ist. Haben die Betroffenen nicht schon genug Probleme, ihr Leben zu bewältigen? Müssen ihnen zusätzlich Steine in den Weg geräumt werden?

Nach meinen Recherchen gibt es in Deutschland derzeit noch nicht einmal eine Aufstellung, aus der Betroffene entnehmen können, wie das Transportverbot in welchen Städten gehandhabt wird. Ist es nicht absurd, wenn ein Scooterfahrer vor einer Reise in den einzelnen Städten nachfragen muss, ob er transportiert wird? Das ist Kleinstaaterei im 21. Jahrhundert!

Es bleibt klarzustellen, der vom Arzt verordnete und von der Kasse finanzierte E-Scooter ist ein anerkanntes medizinisches Hilfsmittel. Er wird gezielt bei Krankheitsbildern verordnet, bei denen entweder aus Gründen der Feinmotorik (Joystikbedienung) oder wegen bestimmter Haltungsschäden oder Lähmung der Rumpfmuskulatur kein normaler E-Rollstuhl benutzt werden kann. Er ist TÜV geprüft und auf Grund seiner Magnetbremsen steht er bei korrekter Aufstellung (längs der Fahrtrichtung) sicherer als manches andere Gefährt, das vom Nahverkehr klaglos transportiert wird. Fahrräder, Kinderwagen und auch Rollatoren werden problemlos mitgenommen. Weshalb wird dafür kein Gutachten gefordert?

Das Transportverbot für E-Scooter wie auch das eingeschränkte Transportverbot siehe Jena, verstößt absolut gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Es ist diskriminierend. Von Inklusion und Teilhabe kann da keine Rede sein. Hinter diesen Entscheidungen steht eine so gnadenlose Härte, die sich ein Außenstehender nicht vorstellen kann. Weinend berichten Scooterfahrer über die Auswirkungen auf ihr Leben. Sie hängen in ihrem Stadtteil fest, eigenständige Verwandten- oder Freundesbesuche sind nicht mehr möglich, ein spontaner Theater- oder Konzertbesuch? Fehlanzeige! Schwimmen gehen? Vergesst es! Ja sogar Arztbesuche bei Spezialisten stehen in Frage, weil die Betroffenen oft nicht wissen, wie sie hinkommen sollen.

Ich bitte Sie, Ihren Einfluss geltend zu machen, damit endlich eine gesamtdeutsche Regelung zu Stande kommt, bei der nicht eine ganze Gruppe Behinderter von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen wird.


Mit freundlichen Grüßen
Ursula Schäfer
Jena, 28. 04. 2016

 
 
 

 
E-Scooter Verbot im ÖPNV
Offener Brief an die
Behindertenbeauftragte der Bundesregierung
Verena Bentele

Sehr geehrte Frau Bentele,
 
wir brauchen dringend Ihre Hilfe. Deutschlandweit nimmt der öffentliche Nahverkehr keine Elektroscooter mehr mit. In die Waagschale werden Sicherheitsprobleme geworfen. Man beruft sich auf einen Unfall, der vorm Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhandelt wurde und auf ein Gutachten der Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen. Die Begründungen sind vielfältig, aber alle nicht schlüssig. Elektrorollstühle werden weiterhin transportiert. Immer wieder wird zum Beispiel das Gewicht ins Feld geführt. Gewichte von 200 kg werden angegeben. Die Gewichtsvergleiche von gängigen Scooter- und Rollstuhlmodellen in der hier angefügten Tabelle führen diese Behauptung ad absurdum. Im Gutachten wird z.B. die Beförderung des Scooters unter „Sachbeförderung“ eingeordnet. Er ist aber ein anerkanntes, ärztlich verordnetes Hilfsmittel, das von den Ärzten speziell für den bestimmten Personenkreis ausgesucht wurde. Die Entscheidung des ÖNV ist für die Betroffenen existentiell. Nicht nur dass sie von der Teilhabe am öffentlichen Leben ausgeschlossen sind, sie werden dadurch auch von der medizinischen Versorgung abgeschnitten. Besonders sind die Bewohner der Neubaugebiete und eingemeindeten Ortschaften betroffen. Ein Taxi ist keine Lösung, weil es die Betroffenen vor den Zielgebäuden absetzen muss, die aber ohne ihr Hilfsmittel nicht weiterkommen. Das betrifft deutschlandweit tausende von Behinderten!

In Jena wurde dieser Beschluß innerhalb von fünf Tagen durchgesetzt. Am Donnerstag, dem 19.03. 2015 wurde der Behindertenbeirat von der Entscheidung unterrichtet, am Sonnabend, dem 21.03. 2015 wurde sie durch einen Presseartikel öffentlich gemacht, ab gestern, Montag trat sie in Kraft. Weinend rief mich eine Betroffene (über 80 Jahre, alleinstehend, kann gar nicht mehr laufen) an. Sie hat diese Woche einen wichtigen Arzttermin in der Innenstadt und weiß nicht, wie sie hinkommen soll.
 
Keiner hilft dieser Frau.


Wir brauchen ein Gutachten, wie man den Scootertransport sicherer machen kann? Fahrverbot ist der falsche Ansatz! Immerhin wird der ÖNV mit öffentlichen Geldern gestützt, also mit Geldern, die auch die Scooterfahrer einbringen.




Ursula Schäfer
Leiterin SHG Polio Jena
Stellvertretende Landesvorsitzende
Landesverband Polioe.V. Thüringen
 
 
 

 

E-Scooter-Verbot in Bahnen und Bussen in Jena:
Margot Scheidler fühlt sich „wie Vogel mit gestutzten Flügeln“

 

Margot Scheidler mit ihrem E-Scooter vor ihrer Winzerlaer Wohnung. Mit diesem Elektro-Fahrzeug darf sie nicht mehr in Busse und Bahnen. Foto: Michael Groß
 
Jena. Schockiert war Margot Scheidler, als sie am 21. März in der Zeitung lesen musste, dass der Jenaer Nahverkehr ab sofort keine E-Scooter mehr in Straßenbahnen und Bussen mitnimmt. Dabei hatte sie doch gerade erst die nächste Jahreskarte für 72 Euro bestellt, die ab Mai gelten soll. Denn Margot Scheidler ist oft in Jena unterwegs – immer dabei ihr E-Scooter, jenes Behindertenfahrzeug, das ähnlich wie ein Motorroller aussieht und noch nie in Bus und Bahn Probleme verursacht habe, wie sie betont.
 
Von ihrer Wohnung in der Winzerlaer Max-Steenbeck-Straße nimmt sie zum Beispiel regelmäßig den Weg mit der Straßenbahn quer durch die Stadt bis ins Himmelreich im Nordgebiet, wo die Familie ihres Sohns wohnt. Doch nun soll Schluss sein? Margit Scheidler versteht die Welt nicht mehr.

Schon 14 Jahre unfallfrei mit E-Scooter unterwegs
„Ich komme mir vor wie ein Vogel, dem man die Flügel gestutzt hat und der nun in seinem Käfig bleiben muss“, sagte sie gestern immer noch tief erschüttert. „Soll ich nun nur noch meine kleinen Runde in Winzerla drehen? Dabei fahre ich schon 14 Jahre lang E-Scooter und immer unfallfrei! Ich bin nun mal auf dieses Fahrzeug angewiesen.“ Und sie führt Arzttermine, Besuche von Verwandten und Bekannten sowie Einkäufe und die Zusammenkünfte ihrer Selbsthilfegruppe Polio an.

Der gehört sie bereits viele Jahre an. Schließlich leidet Margot Scheidler an Kinderlähmung (Polio). Als Mädchen mit neun Jahren erkrankte sie an Polio, lag damals Monate lang in einem Gipsbett, erholte sich nur langsam und hat seitdem immer mit der tückischen Krankheit zu kämpfen. Noch heute mit 85 Jahren erinnert sich die eigentlich sehr rüstig und vital wirkende Dame an ihre Kindheit. „Schon mit vier Jahren habe ich mit Turnen angefangen, und kurz bevor ich erkrankte., leitete ich sogar eine Turnerriege.“

Aktionsradius nun eingeschränkt
Sie lernte leben mit der Krankheit und versuchte sich stets dagegen zu behaupten, machte ihr Abitur, studierte kurzzeitig Medizin, bevor sie mit ihrem Mann eine Familie gründete und zwei Söhne bekam. Im Alter von 33 Jahren setzte sie sich noch auf die Schulbank, um an der Medizinischen Fachschule den Abschluss einer Medizinisch-Technischen Assistentin zu erlangen. So arbeitete sie noch viele Jahre in der Immunologie-Forschung.

Als dann die Krankheit weiter voranschritt und später ihr Mann verstarb, musste sie ihre geliebte Wohnung in der Ziegesarstraße in Neulobeda aufgeben, weil dort vom Hauseingang zum Fahrstuhl einige Treppen zu bewältigen waren, die sie nicht mehr schaffen konnte. Nun wohnt sie im Betreuten Wohnen in Winzerla, und ihr E-Scooter, der im Schnitt sechs Stundenkilometer fährt und maximal 15 Kilometer schafft, bis er wieder aufgeladen werden muss, steht im Eingangsbereich.

Dass sie nun in ihrem Aktionsradius eingeengt werden soll, ist ihr völlig unverständlich. „So kann man doch nicht mit uns Behinderten umgehen!“ Dass als Grund für das Verbot von E-Scootern in Bus und Bahn ein Unfall in Nordrhein-Westfalen angegeben wurde, ist für Margot Scheidler auch nicht gerade überzeugend. „Warum sollen wir dafür büßen“, fragt sie und fügt hinzu: „Wenn ein Auto im Straßenverkehr verunglückt, dann werden doch auch nicht alle Autos verboten.“

Sie wünscht sich, dass wenigstens das Verbot der Mitnahme von E-Scootern in Straßenbahnen revidiert wird. Dort habe sie ihren E-Scooter immer sicher verstauen können, und es habe auch eigentlich nie etwas passieren können. Die Lockerung für Straßenbahnen wäre ein erster Schritt, meint sie, damit „wir Behinderten wieder am pulsierenden, kulturellen und gesellschaftlichen Leben der Stadt teilnehmen können“.

Behindertenbeauftragter: Diskriminierung!
Einen Verbündeten findet Margot Scheidler beim Behindertenbeauftragten des Freistaates Thüringen, Paul Brockhausen. Er kritisiert den Entschluss des Verkehrsverbundes Mittelthüringen (VMT ) heftig und spricht von Diskriminierung. Der Behindertenbeauftragte will dazu mit der Verkehrsministerin reden und zu einem Runden Tisch einladen. „Wir wollen alle Inklusion und Barrierefreiheit – und dann passiert so etwas!“ Die von den Verkehrsbetrieben angeführte Studie zu E-Scootern stelle doch nur eine rein theoretische Betrachtung zu Bussen dar. Auch das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, das auf die Gefahren der Mitnahme von E-Scootern verweist, hänge nur mit Bussen zusammen, nicht aber mit Bahnen.

Nahverkehr will am Problem dranbleiben
Etwas anders sieht das Andreas Möller, Geschäftsführer beim Jenaer Nahverkehr. Er spricht von einer unglücklichen Situation. Die Verkehrsunternehmen könnten in Haftung kommen, wenn ein E-Scooter in Bus oder Bahn umkippen und Benutzer wie auch andere Fahrgäste verletzen. Man wolle deshalb mit dem Haftpflichtversicherer des Nahverkehrs reden. Das letzte Wort sei noch nicht gesprochen. Man arbeite an dem Problem. Er versprach auch, den Jenaer Beirat für behinderte Menschen regelmäßig zu informieren – das nächste Mal schon im Mai.

Übrigens: Es gibt vereinzelt Städte, die das Mitnahme-Verbot von E-Scootern wieder aufgehoben haben, unter anderem Köln und Kassel.
 
 
 

 

Der wahre Hinderungsgrund ist wohl die Einstiegshilfe
 
Ärger um die Nicht-Beförderung von E-Scootern - Sicherheitsbedenken werden bezweifelt

Jürgen Voigt und Sabina Schachtschabel aus Jena schreiben zum Beförderungsausschluss von elektrischen Kleinstfahrzeugen, die E-Scooter genannt werden:
 
Alle Welt spricht von Inklusion, statt dessen gibt es beim ÖPNV eine Veränderung, die Barrieren aufbaut und dem menschlichen Miteinander entgegen wirkt. Viele Schwerbehinderte, die auf Scooter angewiesen sind, werden seit dem 23. März 2015 nicht mehr in öffentlichen Verkehrsmitteln befördert.
Die Scooter sind ein medizinisch verordnetes Hilfsmittel. Nicht für jeden Behinderten ist ein Rollstuhl oder umgedreht ein Scooter geeignet.
Seit etwa 20 Jahren benutze wir mit unseren Scootern die öffentlichen Verkehrsmittel zu allen Jahreszeiten. In dieser Zeit habe wir in den Straßenbahnen und Bussen schon manche Bremsmanöver erlebt (auch extrem). Durch unsere Scooter ist uns und anderen Fahrgästen noch kein Schaden zugefügt worden. Darum erschließen sich uns nicht die viel zitierten Gefahren, die von den Verkehrsbetrieben und höchst fragwürdigen Gutachten benannt worden sind.
Hier ein Zitat daraus: „Durch ein Kippen oder Rutschen eines Elektromobils können Dritte und auch die Nutzer des Hilfsmittels selbst gefährdet werden, besonders wenn der Fahrer bremse oder beschleunige. Zudem würden Fahrgäste durch große Scooter behindert", heißt es im Gutachten.
Straßenbahnen und Busse müssen ja extreme Beschleunigungswerte haben!
Scooter werden demnach als deutlich problematischer eingestuft als Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder. Dazu noch eine Anmerkung. Rollstühle und Scooter werden den gleichen TÜV-Bedingungen ausgesetzt, was Rutschgefahr und Kippsicherheit anbelangt, und große Scooter mit Straßenzulassung sind ohnehin von der Beförderung ausgeschlossen.
Was mag wohl mit einem Fahrrad oder Kinderwagen in solch einer Situation passieren? Offenbar interessiert das niemanden, denn Fahrräder und Kinderwagen benötigen keine Einstiegshilfe und nur darum geht es, um rein wirtschaftliche Belange.
Wie würden Sie reagieren. wenn Sie plötzlich vom gesellschaftlichen Leben und Ihren persönlichen Kontakten abgeschnitten sind? Hierzu gehören auch Arzt- und Therapiebesuche, die teils in anderen Stadtteilen sind.
Schon morgen kann jeder Bürger in die gleiche Situation kommen, deshalb sollte ein Umdenken bei den Verkehrsbetrieben einsetzen und endlich automatisierte Technik (Einfahrhilfen) zum Einsatz kommen.
 
 
 

 
Pressemitteilung
Beförderungsverbot von E-Scootern ist rechtswidrig

Das Oberlandesgericht in Schleswig-Holstein hat heute in seinem Urteil (AZ: 1 U 64/15) festgestellt, dass das Beförderungsverbot für E-Scooter nicht pauschal ausgesprochen werden darf. Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) hat sich seit über einem Jahr dafür eingesetzt, das mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, die auf einen E-Scooter angewiesen sind, nicht von heute auf morgen von der Beförderung ausgeschlossen werden dürfen.
Zum heutigen Urteil meint der BSK-Rechtsanwalt Lars Rieck: „Es bestätigt unsere Sichtweise, dass das ausnahmslose Beförderungsverbot von E-Scootern rechtswidrig ist. Das heutige Urteil ist ein wichtiger Schritt für die Inklusion in Deutschland. Es wird sich auf andere Verbote in Deutschland auswirken.“

Auch die BSK-Expertin für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Heike Witsch ist froh, dass eine Beförderung bei der Kieler Verkehrsgesellschaft (KVG) wieder möglich ist. „Wir hoffen, dass das Urteil schnell umgesetzt wird. Wir sehen darin eine Signalwirkung auch für die anderen Verkehrsbetriebe. Selbstverständlich sind wir bereit mit der KVG gemeinsam nicht-diskriminierende Beförderungsbestimmungen aufzustellen.“, so Witsch.

Der Wortlaut der Presseerklärung des Oberlandesgerichtes Schleswig-Hostein lautet wie folgt:
„Die Mitnahme von E-Scootern in den Bussen der Kieler Verkehrsgesellschaft darf nicht pauschal verboten werden
Die Kieler Verkehrsgesellschaft (KVG) darf nicht unterschiedslos alle E-Scooter von der Beförderung in den Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs ausschließen. Sie benachteiligt damit in unzulässiger Weise Menschen mit Behinderung. Mit Urteil vom heutigen Tag untersagte der 1. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes es der KVG, Allgemeine Beförderungsbedingungen zu verwenden, die E-Scooter von der Beförderung in den Bussen pauschal ausschließen, ohne nach der Art des Modells zu differenzieren.
Zum Sachverhalt: Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. klagt im Eilverfahren (einstweiliges Verfügungsverfahren) gegen die KVG. Die KVG hatte im Februar 2015 angekündigt, entgegen ihrer bisherigen Praxis künftig keine E-Scooter mehr in Bussen mitzunehmen. Anlass für diese Regelung war eine Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen e.V., die auf eine Studie der Forschungsgesellschaft STUVA aus dem Mai 2014 zurückging, wonach E-Scooter in bestimmten Fahrsituationen in Bussen kippen oder rutschen können. Als Ausweichmöglichkeit bot die KVG unter anderem an, dass Nutzer von E-Scootern in der Zeit zwischen 6 und 24 Uhr einen Einzeltransport mit einer Rufzeit von 30 bis 60 Minuten nutzen könnten.
Aus den Gründen: Indem die KVG pauschal die Mitnahme aller E-Scooter-Modelle in ihren Bussen untersagt hat, hat sie bei der Beförderung Menschen mit Behinderung in unzulässiger Weise benachteiligt und damit gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (§ 19 AGG) verstoßen. Ein sachlicher Grund für das pauschale Verbot liegt nicht vor, insbesondere rechtfertigen die vorgetragenen Sicherheitsbedenken nicht den Beförderungsausschluss von allen E-Scootern.
E-Scooter werden zum großen Teil durch Körperbehinderte genutzt. Der Begriff der Behinderung in § 19 AGG erfasst auch eine eingeschränkte Gehfähigkeit, die zur Nutzung eines E-Scooters zwingt, ohne dass es auf einen anerkannten Grad der Behinderung ankommt. Es gibt kein gesetzliches Verbot des Transports von E-Scootern in Bussen.
Zwar kann eine Ungleichbehandlung dann gerechtfertigt sein, wenn sie zur Vermeidung von Gefahren oder Verhütung von Schäden dient. Die Darlegungs- und Beweislast hierfür trifft jedoch die KVG als Anbieter der Beförderungsleistung. Die KVG hat nicht glaubhaft gemacht, dass möglichen Gefahren beim Transport von E-Scootern, die durchaus in bestimmten Situationen bestehen können, nur durch ein undifferenziertes Verbot begegnet werden kann. Es gibt über 400 Modelle von E-Scootern auf dem Markt. Dabei handelt es sich um Modelle mit drei oder vier Rädern mit einer Vielzahl verschiedener Abmessungen und Gewichten. Nicht bei jedem Modell stellt der Transport in einem Bus eine Gefahr dar, der nicht begegnet werden kann. So spricht die abschließende Studie der STUVA aus dem Oktober 2015 gegen ein undifferenziertes Verbot von E-Scootern für den Transport in Bussen. In der Studie ist die Manövrierfähigkeit verschiedener E-Scooter in verschiedenen Busmodellen sowie die Standsicherheit von E-Scootern in den für Rollstühle vorgesehenen Merzweckbereichen in Bussen untersucht worden. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass vierrädrige E-Scooter mit einer Länge von bis zu 1,20 Metern gefahrlos in Bussen mitgenommen werden können, wenn sie rückwärts entgegen der Fahrtrichtung längs an die für Rollstühle vorgesehene Prallplatte gestellt werden.“
 
 
 

 
Pressemitteilung
BSK mahnt Verkehrsverbund Rhein-Neckar ab

BSK mahnt Verkehrsverbund Rhein-Neckar ab - VRN stuft E-Scooter als „gefährliche Gegenstände“ ein:
Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) hat den Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) abgemahnt, da dieser in seinen ab 01.01.2016 gültigen Beförderungsbestimmungen E-Scooter als „gefährliche Gegenstände“ einstuft und somit Fahrgäste mit Behinderung, die auf E-Scooter angewiesen sind, von der Beförderung ausschließt. Durch die Abmahnung hat der VRN die Möglichkeit, zu der bisherigen Praxis zurück zu kehren. Falls dies nicht bis zum Jahresende erfolgt, behält sich der BSK vor, eine Verbraucherschutzklage beim Landgericht Mannheim einzureichen.
Der BSK ist ein Verband der Behindertenselbsthilfe und als dieser anerkannter Antidiskriminierungs- und Verbraucherschutzverband. Seit über einem Jahr kämpft der BSK gemeinsam mit andern Verbänden, dass Nutzer/-innen von E-Scootern nicht pauschal von der Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ausgeschlossen werden. Ein Gutachten der Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen (STUVA) hat mittlerweile eindeutig ergeben, dass eine kippsichere Aufstellung eines Elektromobils (E-Scooter) in einem Linienbus möglich ist und somit keine Gefahr von diesem anerkannten Hilfsmittel ausgeht. Für mobilitätseingeschränkte Menschen ist der E-Scooter ein wichtiges, von den Krankenkassen verordnetes Hilfsmittel, um innerhalb deAs Sozialraumes mobil zu bleiben. Hierzu gehört auch die Nutzung des ÖPNVs mit diesem Hilfsmittel.
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat in seiner Entscheidung vom 11.12.2015 die Ansicht des BSK bestätigt, dass ein pauschaler Beförderungsausschluss nicht zu rechtfertigen ist.
Umso mehr war der BSK erstaunt, als er vor wenigen Wochen erfahren hat, dass der VRN diesen Beförderungsausschluss nun in seinem Tarifgebiet durchsetzen will. Kurios ist, dass Elektromobile nun in den Beförderungsbestimmungen 1/2016 sogar als „gefährliche Gegenstände“ eingestuft werden.

Da die Gespräche mit dem VRN und den örtlichen Verbänden vor Weihnachten leider ergebnislos verliefen und eine ausführlicher Austausch zu diesem Thema seitens des Verkehrsbetriebes auf März 2016 vertagt wurde, sah sich der BSK nun gezwungen, den juristischen Weg zu beschreiten.
„Leider ist der Versuch, gemeinsam eine Lösung zu finden und gemeinsam für den VRN nicht-diskriminierende Beförderungsbestimmungen aufzustellen, gescheitert. Daher blieb uns gar nichts anderes übrig.“, so Ulf-D. Schwarz, BSK-Geschäftsstellenleiter. „Nun liegt der Ball im Spielfeld des VRN, ob sie vor Gericht wollen oder eben nicht.“

Der VRN hat bis Ende des Jahres nun Zeit, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und in der Beförderungsrichtlinie 1/2016 die E-Scooter aus der Liste der „gefährlichen Gegenstände“ zu streichen.